Implementierungsschritte von Postprozessoren und MachineKits

Dieser Implementierungsworkflow und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der beiden Parteien sind Bestandteil der jeweiligen Angebote von Postprozessoren und MachineKits der Firma JANUS Engineering AG.

Die JANUS PP/MK Implementierungsschritte für eine optimale Implementierung von Postprozessoren und MachineKits beruhen auf mehrjähriger Erfahrung in der Durchführung solcher Projekte. Sie sollen unnötige Komplikationen vermeiden und die notwendigen Tätigkeiten und Aktionen im Vorfeld transparent machen.

  1. Der Kunde vervollständigt eine entsprechende Spezifikation des Postprozessors/MachineKits. Das Spezifikationsformular wird von JANUS bereitgestellt. Für INDEX Maschine ist die Maschinennummer zwingend erforderlich! Je mehr Information über die Maschine und deren Programmierung durch den Kunden bereitgestellt werden kann, desto genauer kann der Aufwand für das Projekt abgeschätzt werden.
     
  2. Wenn der Kunde schon länger NX CAM anwendet empfehlen wir, dass der Kunde ein oder mehrere Abnahmeparts in NX erstellt, mit entsprechenden Bearbeitungsoperationen zu einer repräsentativen Bearbeitung seiner Bauteile, die auf der jeweiligen Maschine durchgeführt werden soll. Dieses Teil(e) wird von dem Entwickler für die Erstellung und Prüfung des Postprozessors/MachineKits genutzt und auch, sofern sinnvoll, als Abnahmeteil verwendet.
     
  3. JANUS prüft die Information hinsichtlich offener Fragen, Verfügbarkeit von notwendigen Modulen des CAM Systems, notwendiger Kenntnisse und Schulungen der Bediener und leitet daraus eine Aufwandsschätzung und ein entsprechendes Angebot ab.
     
  4. Der Kunde überprüft das Angebot und hält Rücksprache mit JANUS hinsichtlich geänderter Anforderungen.
     
  5. Der Kunde bestellt das Produkt und die damit verbundene Dienstleistung.
     
  6. JANUS überprüft die Bestellung und koordiniert die Entwicklung und die Implementierung mit dem Kunden und anderen Lieferanten (Maschinenhersteller, Werkzeughersteller, etc.) und Beteiligten.
     
  7. Die Entwicklung wird so genau wie möglich auf die Anforderungen hin durchgeführt. Aus Erfahrung ist es aber sinnvoll einige Funktionen erst während der Implementierungsphase (on-site oder remote) einzubringen, da diese Anforderungen mit dem jeweiligen Arbeitsprozess abgestimmt werden müssen. Dies wird in der Aufwandsschätzung und dem Angebot entsprechend berücksichtigt.
     
  8. Für die Installation des Postprozessors/MachineKits ist eine NX Logdatei des Kunden zwingend erforderlich. Diese wird durch den Kunden durch das Starten einer NX Session unter dem aktuellen Lizenzserver für NX und über die Listingausgabe der NX Logdatei erstellt. Diese Logdatei muss vor Auslieferung des Postprozessors an JANUS Engineering geschickt werden.
     
  9. Die Implementierungsphase teilt sich auf in die Installation und erste Anpassungsphase, sowie einer kundenspezifischen Anpassungsphase vor Ort oder remote (sofern notwendig). In der ersten Implementierungsphase, die vorzugsweise vor Ort beim Kunden stattfinden wird, wird das Produkt installiert, die Systemumgebung ggfls. angepasst und entsprechendes Anwendungsconsulting durchgeführt hinsichtlich Nutzung des Postprozessors/MachineKits mit dem CAM System in der Kundenumgebung. Falls es sich um einen bereits erfahrenen Nutzer handelt und die Systemumgebung uns bekannt ist, kann diese Phase auch remote erfolgen.
     
  10. Sehr oft werden in diesem Zusammenhang auch Anwendungsfragen geklärt, die auch als Anpassungsdienstleistung betrachtet werden.
     
  11. Der Kunde stellt für die Installations- und Anpassungsphase sicher, dass das CAM-System und die Maschine für Testzwecke zur Verfügung gestellt werden. Ebenso muss ein entsprechender Anwender des CAM-Systems und der Maschine bereit stehen.
     
  12. Nach der Installation und dem Testlauf auf der Maschine mit einem Programm aus dem Abnahmeteil gilt der Postprozessor als geliefert und lauffähig. Die Abnahme des Postprozessors/MachineKits durch den Kunden erfolgt bei einer fehlerfreien Ausgabe/Simulation des Ausgabeprogrammes von einem der Abnahmeteile oder nach einer vereinbarten Abnahmezeit in der keine schriftlichen Mängel hinsichtlich Lauffähigkeit mehr vorliegen (normalerweise 2-4 Wochen nach der Installation). Dies gilt nicht für die kundenspezifischen Anpassungen.
     
  13. Auf die Installation folgt danach eine Testphase/Anpassungsphase in der der Anwender verschiedene Testszenarien durchspielt und kundenspezifische Anforderungen formuliert, die im Rahmen der Implementierungsdienstleistung integriert werden. Falls weitere aussagekräftige Abnahmeteile vorliegen kann diese Phase entscheidend verkürzt werden. JANUS wird in dieser Phase entsprechende Anpassungen im Rahmen des geschätzten und angebotenen Aufwandes durchführen. Dies kann in Absprache on-site beim Kunden direkt nach der Installation oder remote erfolgen. Bei remote Tätigkeiten (Home office des Entwicklers oder Büro von JANUS) werden diese entsprechend protokolliert und als Information dem Kunden zur Verfügung gestellt.
     
  14. Die vollständige Abnahme erfolgt nach der Implementierung, wenn keine weiteren kundenspezifischen Anpassungen durchgeführt werden müssen. Dies liegt vor, wenn bis zu 2 Wochen nach der letzten Anpassung keine schriftlichen Anforderungen mehr bestehen, bzw. der Kunde die Abnahme schriftlich erklärt. Der Aufwand für diese kundenspezifischen Aufwände wird, basierend auf den im Vorfeld bekannten Anforderungen, geschätzt. Sollten diese geschätzten Zeiten nicht ausreichen wird der Kunde entsprechend informiert und das weitere Vorgehen verhandelt. 
     
  15. Das Produkt wird im Rahmen der Implementierungsschritte abgerechnet. 50% nach der Installation und Feststellung der Lauffähigkeit, 50% nach vollständiger Abnahme, falls nichts anderweitig vereinbart. Anpassungsdienstleistungen vor Ort oder remote werden nach Ableistung in Rechnung gestellt.
     
  16. Fehler an den implementierten Funktionen werden danach kostenfrei bis zu 6 Monate nach der Abnahme durchgeführt, sofern es sich hier nicht um kundenspezifische Anpassungen handelt, die als Anpassungsdienstleistungen in Rechnung gestellt werden.
     
  17. Nach der Abnahme erfolgt die Wartungsphase. In dem Produktangebot wird eine Wartung mit aufgeführt, die der Kunde aber auch zurückweisen/ablehnen kann. In der Wartungsphase werden kostenfrei Fehler korrigiert, kleine Erweiterungen eingebracht, auf neue Versionen von NX aktualisiert, Testläufe durchgeführt und bei Auftreten von Fehlern diese korrigiert, sowie neue Funktionen im Rahmen der Weiterentwicklung der jeweiligen JANUS Postprozessorstruktur eingebracht.

Kunden-Checkliste - wichtige Tätigkeiten und Aktionen:

  • Vervollständigung der Spezifikation des Postprozessors/MachineKits.
  • Ein oder mehrere Abnahmeparts in NX erstellen.
  • Überprüfung Angebot und Rücksprache mit JANUS hinsichtlich geänderter Anforderungen.
  • Bestellung des Produkts und der damit verbundenen Dienstleistung.
  • Bereitstellung der NX Logdatei
  • Sicherstellen, dass für die Installations- und Anpassungsphase das CAM-System und die Maschine für Testzwecke zur Verfügung stehen. Ebenso muss ein entsprechender Anwender des CAM-Systems und der Maschine bereitstehen.
  • Abnahme des Postprozessors/MachineKits bei einer fehlerfreien Ausgabe/Simulation des Ausgabeprogrammes.
  • Anwender spielt verschiedene Testszenarien durch und es werden kundenspezifische Wünsche formuliert.
  • Vollständige Abnahme. Diese liegt vor, wenn 2 Wochen nach der letzten Anpassung keine schriftlichen Anforderungen mehr bestehen, bzw. die Abnahme schriftlich erklärt wurde.